Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
§ 1 Anwendung – Geltung
(1) Der DYNAFIT KITZSTEINHORN EXTREME (im folgenden DKE genannt) ist eine Veranstaltung der hpkreidl gmbh.
(2) Aktuelle Änderungen der AGB werden im Internet unter www.kitzsteinhorn-extreme.at veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Skitourenläufer, die das 19. Lebensjahr vollendet haben. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle persönliche Verantwortung für ihren/seinen Gesundheitszustand. Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und vor Ort registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des DKE ist.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von hpkreidl gmbh erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des DKE, gegenüber hpkreidl gmbh geltend zu machen.
§ 3 Anmeldung – Anmeldebestätigung – Teilnahmegebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung – Storno
(1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.kitzsteinhorn-extreme.at über das entsprechende „Web-Formular“ erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 15,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Die Teilnahmegebühr des DKE beträgt € 40,00 pro TeilnehmerIn. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes findet man unter www.kitzsteinhorn-extreme.
(3) Überweisung:
Überweisung an hpkreidl gmbh
IBAN-KontoNr. AT 26200303000365854501
SWIFT-/BIC-Code: CHDBDEHHXXX
Raiffeisenbank Neukirchen am Großvenediger
(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrags eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch einen internationalen/nationalen Verband unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter an einen Dritten übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(7) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner personalisierten Haftungserklärung oder seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
(8) Die hpkreidl gmbh kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen/den Vertrag mit dem Teilnehmer kündigen, wenn:
- er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt,
- er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet,
- er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet,
- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt die hpkreidl gmbh den Vertrag mit dem Teilnehmer, so erhält sie den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.
(9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am DKE. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(5) Der mit der Startnummer erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem DKE Mitarbeiter registriert. Bei allen Teilnehmern, deren Transponder wir bis eine Woche nach der Veranstaltung nicht erhalten, wird die Pfandgebühr (€ 50,00), die bei der Abholung der Startunterlagen hinterlegt wird, nicht zurück erstattet.
(6) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransport beinhaltet.
§ 6 Datenerhebung und –verwertung
(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte und zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
(6) Mit der Angabe der E-mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die hpkreidl gmbh diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der hpkreidl gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Veranstalter und Organisation:
hpkreidl gmbh
trattenbach 30
5741 neukirchen am großvenediger
AUSTRIA
+43 (0) 664 / 143 20 10
hp@hpkreidl.at